Barrierefreie Website: Pflicht ab Juni 2025

Barrierefreiheit im Netz ist längst kein Nice-to-have mehr – der European Accessibility Act (EAA) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichten Unternehmen, ihre Onlinepräsenz bis spätestens 28. Juni 2025 so anzupassen, dass sie für alle uneingeschränkt nutzbar sind. Doch Barrierefreiheit ist weit mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie bietet auch wirtschaftliche Vorteile. In Deutschland sind 1,2 Millionen Menschen direkt auf barrierefreie Online-Angebote angewiesen. Hinzu kommen Millionen ältere Kunden, die von einer einfachen, intuitiven Navigation profitieren. Studien zeigen zudem, dass diese Zielgruppen überdurchschnittlich oft online einkaufen. Wer seinen Website entsprechend optimiert, erschließt also eine kaufkräftige Zielgruppe – und verbessert ganz nebenbei sein SEO-Ranking.

Eine Computertastatur mit drei blauen Tasten, auf denen Symbole für Barrierefreiheit angezeigt werden: ein Rollstuhl, ein Ohr mit Schallwellen für Hörbehinderungen und eine Person mit einem Gehstock für Sehbehinderungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, für wen das BFSG gilt, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und welche Maßnahmen Sie für Ihre Onlinepräsenz jetzt ergreifen sollten.

Die gesetzlichen Vorgaben: Was bedeutet das BFSG für Unternehmer?

Jedes EU-Land war verpflichtet, den EAA bis 28. Juni 2022 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland geschah dies mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt und direkte Auswirkungen auf kleine sowie mittelständische Unternehmen hat. Doch was genau steckt dahinter, und wen betrifft die Regelung?

Eine wehende Flagge der Europäischen Union mit gelben Sternen auf blauem Hintergrund, neben einem leuchtenden digitalen Netzwerkmuster, symbolisiert Technologie und Konnektivität in Europa.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (EU) 2019/882, die verbindliche Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit innerhalb der Europäischen Union schafft. Ziel ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und gleichzeitig einheitliche Regeln für Unternehmen festzulegen.

Bislang gab es in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Das erschwerte es Unternehmen, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg anzubieten. Mit dem EAA werden die Vorgaben nun harmonisiert, sodass europaweit einheitliche Standards gelten.

Für wen gilt das BFSG?

Erbringen Sie Dienstleistungen? Erfolgt ein Vertragsschluss (Kauf, Buchung) online? Richtet sich das Angebot (auch) an Verbraucher? Haben Sie über 9 Mitarbeiter oder mehr als 2 Millionen Jahresumsatz (Bilanzsumme)? Dann sind Sie wahrscheinlich dazu verpflichtet, Ihre Onlinepräsenz barrierefrei zu gestalten.

Verpflichtet sind:

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher (B2C) anbieten – dazu gehören:

  • Onlineshops (unabhängig davon, ob die Produkte selbst barrierefrei sind)
  • Digitale Plattformen & Buchungsportale
  • Streaming- & Software-Dienstleister
  • Anbieter von E-Books und digitalen Medien

Wichtig: Auch wenn die verkauften Produkte selbst nicht unter das Gesetz fallen, muss die Website oder Plattform barrierefrei sein.

Nicht betroffen sind:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern (Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG)
  • Reine B2B-Shops, die ausschließlich Unternehmen als Kunden haben

Achtung: Auch wenn Kleinstunternehmen nicht gesetzlich verpflichtet sind, wird Barrierefreiheit zunehmend zum Standard. Wer seine Website frühzeitig anpasst, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil.

Ein Mann sitzt gestresst oder frustriert an einem Schreibtisch, den Kopf in den Händen, vor einem geöffneten Laptop. Papiere und Ordner liegen auf dem Schreibtisch.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird nicht dem Zufall überlassen – Marktüberwachungsbehörden der Länder sind dafür zuständig, Verstöße zu identifizieren und durchzusetzen. Unternehmen, die bis zum 28. Juni 2025 keine barrierefreien Onlineangebote bereitstellen, riskieren ernsthafte Konsequenzen.

Stichproben & Verbraucherbeschwerden führen zu Prüfungen

Die Behörden können Webseiten stichprobenartig kontrollieren oder auf Verbraucherbeschwerden reagieren. Dabei wird geprüft, ob der Shop die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Erste Stufe: Ermahnung & Frist zur Nachbesserung

Stellt die Behörde Mängel fest, wird der Betreiber zunächst schriftlich aufgefordert, diese zu beheben. Dafür wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Zweite Stufe: Strafen & Einschränkungen

Bleibt die Aufforderung unbeachtet oder wird die Frist überschritten, drohen Sanktionen. Dazu gehören: Bußgelder, die abhängig vom Verstoß verhängt werden können sowie Einschränkungen oder Verbote, die den Betrieb der Website betreffen.

Letzte Stufe: Schließung der Onlinepräsenz

Ignoriert ein Betreiber wiederholt die Aufforderungen oder weigert sich, seine Onlinepräsenz barrierefrei zu machen, kann die Behörde als letzte Maßnahme die Erbringung der Dienstleistung untersagen – das bedeutet im Klartext: Die Website darf nicht mehr betrieben werden.

Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht ernst nimmt, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch den Verlust seines Geschäftsmodells. Deshalb sollten Unternehmen jetzt handeln, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine kluge Geschäftsentscheidung. Ein inklusives Onlineangebot bedeutet mehr potenzielle Kunden, höhere Umsätze und eine bessere Nutzererfahrung für alle.

Eine barrierefreie Website erschließt eine breitere Käuferschicht, die bisher oft übersehen wird:

  • 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind direkt auf barrierefreie Onlineangebote angewiesen. Ohne entsprechende Anpassungen bleiben sie als Kunden außen vor.
  • Ältere & temporär eingeschränkte Personen profitieren ebenfalls – beispielsweise durch größere Schrift, kontrastreiche Darstellungen und einfache Navigation. Gerade die ältere Generation ist eine wachsende Zielgruppe.

Menschen mit Behinderung gehören zu einer besonders aktiven Käufergruppe im Netz. 61 % von ihnen shoppen regelmäßig im Internet, während es in der Gesamtbevölkerung nur 51 % sind. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass physische Geschäfte oft schwer zugänglich sind – sei es durch fehlende Rampen, enge Gänge oder unzureichende Assistenz. Online-Shopping bietet ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt und ohne Einschränkungen einzukaufen. Unternehmen, die ihre Shops, Websites & Co barrierefrei gestalten, erschließen somit eine kaufkräftige und treue Zielgruppe.

Ein leuchtend grünes Vorhängeschloss-Symbol ist auf einem dunklen digitalen Hintergrund unverschlossen dargestellt und symbolisiert Cybersicherheit bzw. Datenzugriff. Schaltkreisartige Muster sind sichtbar und betonen das technologische Thema.

Die wichtigsten Maßnahmen für Ihre Website

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Doch wo fängt man an? Ein guter Start ist eine gründliche Analyse des aktuellen Stands Ihrer Onlinepräsenz. Nur so lassen sich Schwachstellen erkennen und gezielt beheben.

WordPress-Update auf den aktuellen Stand

Veraltete Systeme sind oft die größte Barriere! Wir bringen Ihr WordPress auf den neuesten Stand, damit alle künftigen Anpassungen mit Sicherheit reibungslos laufen.

Plugin: Installation, Funktionsprüfung und technische Anpassung

Wir installieren für Sie ein leistungsstarkes Barrierefreiheits-Plugin, das Ihre Website auf Knopfdruck zugänglicher macht. Damit bieten Sie jedem Nutzer die Möglichkeit, die Darstellung ganz nach seinen Bedürfnissen anzupassen. Das Ergebnis: Ihre Website ist nicht nur gesetzeskonform, sondern auch maximal nutzerfreundlich.

Textgröße verändern
Damit kleine Schrift zum Lesegenuss wird – nicht zur Augenakrobatik.
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Buchstabenabstand und Zeilenhöhe anpassen
Perfekt für alle, die etwas mehr „Luft“ zwischen den Zeilen brauchen.
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Kontrast- und Farbmodi aktivieren
Farben umkehren, Helligkeit anpassen – ideal für Menschen mit Sehschwäche oder Leseschwierigkeiten.
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Bilder ausblenden
Für alle, die sich lieber auf die Inhalte konzentrieren möchten oder bei eingeschränkter Bandbreite surfen.
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Lese-Maske einblenden
So bleibt der Fokus immer genau da, wo er hingehört – und nichts lenkt mehr ab.
Nicht barrierefrei Barrierefrei
Links hervorheben
Damit auch bei langen Texten oder komplexen Seiten kein wichtiger Button übersehen wird.
Nicht barrierefrei Barrierefrei

Alt-Texte: Unsichtbar – aber unersetzlich

Bilder sagen mehr als tausend Worte? Stimmt – aber nur, wenn alle sie „sehen“ können! Deshalb prüfen und ergänzen wir auf Ihrer Website alle Alt-Texte: Das sind kurze, präzise Beschreibungen, die im Hintergrund jedes Bildes stecken. Sie werden von Screenreadern vorgelesen und helfen Menschen mit Sehbehinderung, Ihre Inhalte zu erfassen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Alt-Texte

  • verständlich und aussagekräftig sind („blauer Turnschuh auf weißem Hintergrund“ statt „Bild123.jpg“),
  • auf das Wesentliche eingehen und
  • keine bloße Wiederholung des Fließtexts sind.

Das Beste: Gute Alt-Texte machen nicht nur Ihre Seite barrierefrei, sondern geben Ihrer Sichtbarkeit in den Suchmaschinen einen kräftigen Schub.

Klartext: Eine Unterseite in einfacher Sprache

Wir erstellen für Ihre Website eine spezielle Unterseite, auf der die wichtigsten Inhalte in einfacher Sprache zusammengefasst werden. Das bedeutet:

  • Kurze Sätze, klare Worte, verständliche Erklärungen
  • Keine Fremdwörter, keine Abkürzungsrätsel, kein Marketing-Blabla
  • Die wichtigsten Infos zu Ihrem Angebot, Kontaktmöglichkeiten und zum Unternehmen – auf den Punkt gebracht

Davon profitieren nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten oder wenig Deutschkenntnissen, sondern auch alle, die es gerne schnell und übersichtlich mögen.

Barrierefreiheitserklärung: Transparenz zeigen, Vertrauen schaffen

Ab 2025 Pflicht, aber schon heute ein Zeichen für Seriosität: Wir erstellen für Ihre Website eine leicht verständliche Barrierefreiheitserklärung und binden sie gut sichtbar ein. In dieser Erklärung steht, wie barrierefrei Ihre Seite aktuell ist, welche Bereiche vielleicht noch optimiert werden müssen und wie Nutzer Probleme oder Barrieren melden können.

Links und Buttons: Eindeutig, sichtbar, barrierefrei

Ein Link mit dem Text „Hier klicken“? Da weiß oft nur der Zufall, was dahintersteckt! Wir prüfen und optimieren alle Links und Buttons auf Ihrer Website, damit wirklich jeder Nutzer – egal ob mit oder ohne Einschränkung – sofort erkennt, wohin die Reise geht. Das heißt konkret:

  • Eindeutige Beschriftungen: Jeder Link und jeder Button beschreibt klar, was passiert („Jetzt Angebot anfordern“ statt „Mehr“).
  • Tastaturbedienbarkeit: Auch ohne Maus lässt sich alles bequem ansteuern – per Tabulator-Taste, für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Screenreader-Nutzer.
  • Sichtbare Hervorhebung: Links und Buttons heben sich deutlich vom Fließtext ab, werden beim Überfahren (Hover) sichtbar hervorgehoben und sind groß genug, um sie gut anklicken zu können.
  • Barrierefreie Formulare: Auch Formularelemente und Absende-Buttons sind so gestaltet, dass sie von allen Nutzern verstanden und genutzt werden können.

Wir sind keine Anwälte, sondern digitale Möglichmacher! Unsere Maßnahmen basieren auf den Empfehlungen von eRecht24 und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Für die rechtssichere Prüfung ziehen wir auf Wunsch gerne einen Fachanwalt hinzu.

Jetzt handeln,

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bevor es zu spät ist ...

Die Frist rückt näher: Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit im Netz gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichern sich auch handfeste wirtschaftliche Vorteile. Reiter & Schweiger unterstützt Sie bei der Umsetzung: Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Onlinepräsenz sowohl barrierefrei als auch zukunftssicher gestalten!