Barrierefreie Website: Pflicht ab Juni 2025
Barrierefreiheit im Netz ist längst kein Nice-to-have mehr – der European Accessibility Act (EAA) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichten Unternehmen, ihre Onlinepräsenz bis spätestens 28. Juni 2025 so anzupassen, dass sie für alle uneingeschränkt nutzbar sind. Doch Barrierefreiheit ist weit mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie bietet auch wirtschaftliche Vorteile. In Deutschland sind 1,2 Millionen Menschen direkt auf barrierefreie Online-Angebote angewiesen. Hinzu kommen Millionen ältere Kunden, die von einer einfachen, intuitiven Navigation profitieren. Studien zeigen zudem, dass diese Zielgruppen überdurchschnittlich oft online einkaufen. Wer seinen Website entsprechend optimiert, erschließt also eine kaufkräftige Zielgruppe – und verbessert ganz nebenbei sein SEO-Ranking.

In diesem Artikel erfahren Sie, für wen das BFSG gilt, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und welche Maßnahmen Sie für Ihre Onlinepräsenz jetzt ergreifen sollten.
Die gesetzlichen Vorgaben: Was bedeutet das BFSG für Unternehmer?
Jedes EU-Land war verpflichtet, den EAA bis 28. Juni 2022 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland geschah dies mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt und direkte Auswirkungen auf kleine sowie mittelständische Unternehmen hat. Doch was genau steckt dahinter, und wen betrifft die Regelung?

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (EU) 2019/882, die verbindliche Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit innerhalb der Europäischen Union schafft. Ziel ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und gleichzeitig einheitliche Regeln für Unternehmen festzulegen.
Bislang gab es in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Das erschwerte es Unternehmen, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg anzubieten. Mit dem EAA werden die Vorgaben nun harmonisiert, sodass europaweit einheitliche Standards gelten.
Für wen gilt das BFSG?
Erbringen Sie Dienstleistungen? Erfolgt ein Vertragsschluss (Kauf, Buchung) online? Richtet sich das Angebot (auch) an Verbraucher? Haben Sie über 9 Mitarbeiter oder mehr als 2 Millionen Jahresumsatz (Bilanzsumme)? Dann sind Sie wahrscheinlich dazu verpflichtet, Ihre Onlinepräsenz barrierefrei zu gestalten.

Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird nicht dem Zufall überlassen – Marktüberwachungsbehörden der Länder sind dafür zuständig, Verstöße zu identifizieren und durchzusetzen. Unternehmen, die bis zum 28. Juni 2025 keine barrierefreien Onlineangebote bereitstellen, riskieren ernsthafte Konsequenzen.
Stichproben & Verbraucherbeschwerden führen zu Prüfungen
Die Behörden können Webseiten stichprobenartig kontrollieren oder auf Verbraucherbeschwerden reagieren. Dabei wird geprüft, ob der Shop die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Erste Stufe: Ermahnung & Frist zur Nachbesserung
Stellt die Behörde Mängel fest, wird der Betreiber zunächst schriftlich aufgefordert, diese zu beheben. Dafür wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Zweite Stufe: Strafen & Einschränkungen
Bleibt die Aufforderung unbeachtet oder wird die Frist überschritten, drohen Sanktionen. Dazu gehören: Bußgelder, die abhängig vom Verstoß verhängt werden können sowie Einschränkungen oder Verbote, die den Betrieb der Website betreffen.
Letzte Stufe: Schließung der Onlinepräsenz
Ignoriert ein Betreiber wiederholt die Aufforderungen oder weigert sich, seine Onlinepräsenz barrierefrei zu machen, kann die Behörde als letzte Maßnahme die Erbringung der Dienstleistung untersagen – das bedeutet im Klartext: Die Website darf nicht mehr betrieben werden.
Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht ernst nimmt, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch den Verlust seines Geschäftsmodells. Deshalb sollten Unternehmen jetzt handeln, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine kluge Geschäftsentscheidung. Ein inklusives Onlineangebot bedeutet mehr potenzielle Kunden, höhere Umsätze und eine bessere Nutzererfahrung für alle.
Eine barrierefreie Website erschließt eine breitere Käuferschicht, die bisher oft übersehen wird:
- 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind direkt auf barrierefreie Onlineangebote angewiesen. Ohne entsprechende Anpassungen bleiben sie als Kunden außen vor.
- Ältere & temporär eingeschränkte Personen profitieren ebenfalls – beispielsweise durch größere Schrift, kontrastreiche Darstellungen und einfache Navigation. Gerade die ältere Generation ist eine wachsende Zielgruppe.
Menschen mit Behinderung gehören zu einer besonders aktiven Käufergruppe im Netz. 61 % von ihnen shoppen regelmäßig im Internet, während es in der Gesamtbevölkerung nur 51 % sind. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass physische Geschäfte oft schwer zugänglich sind – sei es durch fehlende Rampen, enge Gänge oder unzureichende Assistenz. Online-Shopping bietet ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt und ohne Einschränkungen einzukaufen. Unternehmen, die ihre Shops, Websites & Co barrierefrei gestalten, erschließen somit eine kaufkräftige und treue Zielgruppe.

Die wichtigsten Maßnahmen für Ihre Website
Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Doch wo fängt man an? Ein guter Start ist eine gründliche Analyse des aktuellen Stands Ihrer Onlinepräsenz. Nur so lassen sich Schwachstellen erkennen und gezielt beheben.
Textgröße verändern
Damit kleine Schrift zum Lesegenuss wird – nicht zur Augenakrobatik.
Buchstabenabstand und Zeilenhöhe anpassen
Perfekt für alle, die etwas mehr „Luft“ zwischen den Zeilen brauchen.
Kontrast- und Farbmodi aktivieren
Farben umkehren, Helligkeit anpassen – ideal für Menschen mit Sehschwäche oder Leseschwierigkeiten.
Bilder ausblenden
Für alle, die sich lieber auf die Inhalte konzentrieren möchten oder bei eingeschränkter Bandbreite surfen.
Lese-Maske einblenden
So bleibt der Fokus immer genau da, wo er hingehört – und nichts lenkt mehr ab.
Links hervorheben
Damit auch bei langen Texten oder komplexen Seiten kein wichtiger Button übersehen wird.
Wir sind keine Anwälte, sondern digitale Möglichmacher! Unsere Maßnahmen basieren auf den Empfehlungen von eRecht24 und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Für die rechtssichere Prüfung ziehen wir auf Wunsch gerne einen Fachanwalt hinzu.
Jetzt handeln,
bevor es zu spät ist ...
Die Frist rückt näher: Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit im Netz gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichern sich auch handfeste wirtschaftliche Vorteile. Reiter & Schweiger unterstützt Sie bei der Umsetzung: Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Onlinepräsenz sowohl barrierefrei als auch zukunftssicher gestalten!